Landnacht

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Betriebe

Stand: Fassung 2026-09-17

1. Vertragsgegenstand

Landnacht.de betreibt eine Plattform, über die Betriebe Wohnmobilstellplätze anbieten und Gäste diese buchen und bezahlen können. Diese Bedingungen gelten zwischen Landnacht.de und dem Betrieb.

Wir stellen die Software, die Betriebsseite, die Schilder als Druckvorlage und die Zahlungsabwicklung. Wir vermieten keine Stellplätze und sind nicht Vertragspartner der Gäste.

2. Rolle der Parteien

Der Beherbergungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Betrieb und dem Gast zustande. Der Betrieb ist Leistungserbringer und Rechnungssteller; sein Name, seine Anschrift und seine Steuerangaben stehen auf jedem Beleg.

Landnacht.de vereinnahmt die Zahlung im Namen und für Rechnung des Betriebs und leitet sie abzüglich der Vergütung nach Ziffer 4 weiter. Die Auszahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe direkt auf das Konto des Betriebs; ein Sammelkonto von Landnacht.de gibt es nicht.

3. Pflichten des Betriebs

Der Betrieb stellt sicher, dass die von ihm eingetragenen Angaben zutreffen — insbesondere Anschrift, Steuerangaben, Preise, Zeiten, Ausstattung und die Anzahl der verfügbaren Plätze. Er hält die gebuchten Plätze im gebuchten Zeitraum bereit.

Der Betrieb ist für die Einhaltung aller ihn betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich, insbesondere für baurechtliche Zulässigkeit, Meldepflichten, Kurtaxe und Hygienevorschriften. Landnacht.de prüft dies nicht.

Der Betrieb darf eine bestätigte Buchung nur aus sachlichem Grund absagen. Die Absage erfolgt über die Plattform, mit Begründung, und führt zur vollständigen Erstattung an den Gast.

4. Vergütung

Für jede über die Plattform vermittelte und bezahlte Buchung erhält Landnacht.de 5,90 % des Buchungsbetrags zuzüglich 35 Cent. Durchlaufende Posten — insbesondere die Kurtaxe — bleiben unberücksichtigt.

Betriebe mit mehr als 3 aktiven Plätzen zahlen zusätzlich eine monatliche Grundgebühr von 9,90 €.

Für die Einrichtung wird einmalig 29,90 € berechnet. Massgeblich ist der Preis, der am Tag der Anmeldung galt; ein dann laufender Aktionspreis bleibt auch bei späterer Freischaltung erhalten. Gilt am Tag der Freischaltung ein niedrigerer Preis, wird dieser berechnet.

Für Betriebe mit Sitz in Deutschland verstehen sich alle Beträge einschliesslich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Betriebe mit Sitz in Österreich gelten dieselben Beträge als Nettobeträge: Die Vergütung unterliegt dort dem Reverse-Charge-Verfahren, die Umsatzsteuer schuldet der Betrieb (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers), und Landnacht.de weist keine Umsatzsteuer aus. Ein Betrieb mit Sitz in Österreich teilt Landnacht.de dafür seine UID-Nummer mit.

Die Vergütung wird bei der Auszahlung einbehalten; der Betrieb erhält monatlich eine Rechnung darüber.

Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt Landnacht.de und sind in der Vergütung enthalten.

5. Rückbuchungen

Widerspricht ein Gast der Kartenzahlung bei seiner Bank, holt sich der Zahlungsdienstleister den ausgezahlten Betrag zurück. Das kann auch Monate nach der Übernachtung geschehen; die Frist bestimmen die Kartenorganisationen, nicht Landnacht.de.

Der zurückgeholte Betrag wird dem Konto des Betriebs belastet, gegebenenfalls per Lastschrift vom hinterlegten Bankkonto. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr des Zahlungsdienstleisters. Landnacht.de erstattet in diesem Fall die für die Buchung einbehaltene Vergütung.

Landnacht.de stellt dem Zahlungsdienstleister die vorhandenen Nachweise zur Verfügung — Buchungsbeleg, Kennzeichen, Zeitpunkt der Buchung und der Zahlung. Über den Ausgang entscheidet die Bank des Gastes; ein bestimmtes Ergebnis kann Landnacht.denicht zusagen.

Die Auszahlung erfolgt sieben Tage nach der Zahlung. Diese Frist federt Erstattungen und frühe Widersprüche ab, deckt aber nicht den gesamten Zeitraum, in dem eine Rückbuchung möglich ist.

6. Änderung der Konditionen

Landnacht.de kann die Konditionen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern. Die Änderung wird auf der Seite für Betriebe und im Betriebsbereich angezeigt. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die neuen Konditionen; im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag zum selben Zeitpunkt.

Bereits abgerechnete Buchungen bleiben unberührt. Die Vergütung wird bei jeder Buchung berechnet und festgeschrieben.

7. Freischaltung und Sperrung

Die Freischaltung eines Betriebs erfolgt nach einer Plausibilitätsprüfung durch Landnacht.de. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

Landnacht.de kann einen Betrieb sperren, wenn Angaben unrichtig sind, wiederholt Buchungen ohne sachlichen Grund abgesagt werden oder der Zahlungsdienstleister das Konto einschränkt. Bereits bestätigte Buchungen bleiben davon unberührt und sind zu erfüllen oder zu erstatten.

8. Haftung

Landnacht.de haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Landnacht.de nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Landnacht.de haftet nicht für entgangenen Umsatz durch Ausfälle der Plattform oder des Zahlungsdienstleisters. Für die Übernachtung selbst haftet der Betrieb.

9. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Frist kündigen; der Betrieb tut dies, indem er sich abmeldet oder seinen Betrieb dauerhaft offline nimmt.

Bereits bestätigte Buchungen sind auch nach der Kündigung zu erfüllen oder zu erstatten. Belege bleiben nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erhalten.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Soweit der Betrieb Gastdaten über die Plattform verarbeitet, geschieht dies in gemeinsamer oder getrennter Verantwortlichkeit je nach Verarbeitungsschritt; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Betrieb Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz von Landnacht.de. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

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